Tätigkeitsschwerpunkte stellen neben dem genannten Fachanwaltsgebiet die Hauptarbeitsgebiete dar
Vorgenanntes gilt in eingeschränktem Umfang auch für die Interessenschwerpunkte.
Die Aufzählung der Rechtsgebiete ist nicht abschließend. Auch in anderen Angelegenheiten - z.B. Handels- und Gesellschaftsrecht, Wettbewerbsrecht etc. - können Sie sich gerne an uns wenden.
- Verkehrs- u. Verkehrsstrafrecht
- Vertragsrecht
- Erbrecht
- Arbeitsrecht