Rechtsanwalt Günther Steingass
Rechtsanwalt Günther Steingass

Suchen Sie eine Wohnung?

Sehen Sie doch einmal unter bei den diversen Anbietern im Internet nach. Dort finden Sie interessante Neuigkeiten zum Mietrecht und sicher auch eine passende Wohnung bzw. Gewerberäume.

Sie wollen eine Wohnung vermieten?

Denken Sie daran, dass der neue Mieter in die Mietergemeinschaft passen sollte.

 

Fragen Sie ausführlich nach den Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnissen. Im Regelfall sollte man sich eine aktuelle Schufa-Auskunft von dem Mietinteressenten geben lassen. Reicht der Verdienst nach Ihrer persönlichen Meinung absolut nicht zur Finanzierung der Wohnung aus, so nehmen Sie lieber Abstand von der Vermietung. Der Preis der Wohnung sollte als Faustregel 1/3 des monatlichen Verdienstes nicht übersteigen.

 

Legen Sie dem Mieter die Betriebs- und Heizkostensituation in der betroffenen Wohnung dar, damit es nachträglich keine bösen Überraschungen gibt. Eine Vorabrechnung sollte möglichst bei dem Gespräch über den Mietvertrag hinzugezogen werden. Beachten Sie die Vorgaben der Betriebskostenverordnung u.a.. Denken Sie daran, dass der Energieausweis noch gültig sein sollte. Im Rahmen der aktuellen stetigen drastischen Erhöhung der Energiekosten, sollten die diversen Aspekte angesprochen werden. 

 

Übergeben Sie die Wohnung nie vor Abschluss eines schriftichen Mietvertrages. Beachten Sie ggf. die Pflichten zur Belehrung über ein Widerrufsrecht des Mieters, sofern der Vertrag nicht in den eingerichteten Büroräumen des Vermieters geschlossen wird, bzw. keine Besichtigung sämtlicher Mieter vor dem Mietvertrag stattgefunden hat.

 

Der schriftliche Mietvertrag sollte die wichtigsten Punkte des Mietverhältnisses klar und eindeutig regeln. Alle Besonderheiten des Objektes sollten hervorgehoben werden. Dies gilt auch für Nutzungseinschränkungen oder Ihnen bekannte Beeinträchtigungen.

 

Stellen Sie bei der Übergabe den Zustand der Wohnung fest, und lassen diesen von dem Mieter  auf dem Übergabeprotokoll bestätigen. Bei Mängeln sollte auch klargestellt werden, ob diese unverändert bleiben können oder ob eine Partei eine Mängelbeseitigung vornehmen soll.

 

Beachten Sie bitte die gesetzlichen Vorgaben im Rahmen der Kautionszahlungspflicht des Mieters, sowie die Veränderungen zu den Pflichten bzgl. der Schönheitsreparaturen. 

 

In vielen Fällen ist eine anwaltliche Beratung im Zusammenhang mit der Vermietung eines Objektes sicherlich erheblich preiswerter, als ein eventuell ansonsten notwendiger Rechtsstreit, zumal es trotz der umfassenden Gesetzgebung immer noch Gestaltungsspielraum für die Vertragsparteien gibt. 


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